Hart aber fair - Personalanpassung mit Transfergesellschaften
Katja Dreyer, erfahrene Personalberaterin bei SCHLAGHECK + RADTKE executive consultants in Düsseldorf, erlebt zunehmend, dass sich Unternehmen in der Krise auch zur Trennung von Leistungsträgern veranlasst sehen.
Was also tun? Als ehemalige Personalleiterin kann sich Katja Dreyer gut in ihre Kunden hineinversetzen. „Die Unternehmen haben aufgrund veränderter Rahmenbedingungen mit Situationen zu kämpfen, die einerseits die Freisetzung von Führungskräften und hochqualifizierten Spezialisten erfordern, die man über kurz oder lang aber dringend benötigt.“ Von daher ist es ratsam, einige Aspekte bei konjunkturell unabwendbaren Maßnahmen zur Personalanpassung zu beherzigen:
1. Man sieht sich zweimal im Leben!
Wenn ein Trennungsprozess nicht fair abläuft, kann jeder freizusetzende Mitarbeiter für den Arbeitgeber zu einem Problem werden. Mitarbeiter, die sich im Rahmen einer Trennung ungerecht behandelt fühlen, behalten ihren Ärger über den vorherigen Arbeitgeber (AG) nicht für sich. Das mühselig aufgebaute Arbeitgeber-Image erlebt schon durch wenige negative Beurteilungen auf einschlägigen Portalen einen herben Rückschlag. Findet der Entlassene gar bei einem Kunden an entscheidender Stelle seine neue berufliche Heimat, muss die Geschäftsbeziehung schon sehr gefestigt sein, um keinen Schaden zu nehmen. Ist der verärgerte ehemalige Mitarbeiter in der jeweiligen Branche gut vernetzt, droht weiterer Schaden. Schlechte Mundpropaganda verbreitet sich dummerweise schnell und kann so zu einem Problem bei späteren Rekrutierungsprozessen innerhalb der Branche werden. Darum: Vor dem Hintergrund sich immer schneller verändernder Rahmenbedingungen ist es sinnvoll, durch einen fairen Trennungsprozess jede Chance zu wahren, den freigesetzten Leistungsträger zu einem späteren Zeitpunkt wieder für das eigene Unternehmen zurückgewinnen zu können.
2. Eine professionelle Abschiedskultur ist zwingend!
Eine interessante Möglichkeit, einen notwendigen Trennungsprozess wertschätzend zu gestalten, besteht in der Einrichtung einer Transfergesellschaft (im Folgenden TG genannt).
Hier werden die betroffenen Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum unterstützt, sich auf eine neue berufliche Herausforderung vorzubereiten und zu qualifizieren – ähnlich dem klassischen Einzeloutplacement. Diese Maßnahmen werden sowohl vom bisherigen Arbeitgeber als auch von der Arbeitsagentur mit dem Ziel gefördert, Arbeitslosigkeit und Kündigungsschutzklagen abzuwenden. Das Unternehmen vermittelt dem Gekündigten das Gefühl, dass sich um ihn intensiv gekümmert wird und er optimal auf eine Neuanstellung vorbereitet wird – und er scheidet im Idealfall ohne Enttäuschung aus, sondern fühlt sich wertgeschätzt.
Was kann ich für Sie tun?
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Ihr Klaus Schlagheck
Wir sprechen mit Jörg Herling, Projekt- und Standortleiter Düsseldorf bei Deutschlands größter Transfergesellschaft Mypegasus:KD: Was ist eine Transfergesellschaft?
JH: Die TG ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument. Sie hat die Grundlage im § 111 SGB III. TG sollen von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter eines Unternehmens aufnehmen und sie in einer maximal auf 12 Monate befristeten Verweildauer unterstützen und qualifizieren. Der Übertritt der Teilnehmer in die TG erfolgt durch den sogenanntem „Dreiseitigen Vertrag“ (Vertragspartner: Abgebendes Unternehmen, Arbeitnehmer (AN) und TG).
KD: Was ist eine Transferagentur?
JH: In der Transferagentur (TA) werden vermittlungsfördernde Maßnahmen bereits während des auslaufenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt. Für diese Termine werden AN von der Arbeit freigestellt, sind aber ansonsten im Betrieb eingebunden. Maßnahmen werden durch die Arbeitsagentur bis zu 50% (max. mit 2500 € insgesamt) gefördert. Ausschlaggebend ist die Höhe der Mittel, die der Arbeitgeber in diese Maßnahme einbringt. Folgt hiernach der Übergang in eine TG, können Mittel übertragen werden.
KD: Welches Instrument nutzt man wann?
JH: Interessanterweise kann man beide Instrumente verknüpfen. Oft wird die Transferagentur eingesetzt, wenn beim Abbau von Arbeitsplätzen noch Produktionsziele erreicht werden müssen. Transfergesellschaften zielen immer darauf, dem AN eine Perspektive zu geben und ihn nicht in die Arbeitslosigkeit abzugeben. Die Beschäftigung in einer TG ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
KD: Für welche Unternehmen eignen sich TA und TG?
JH: Grundsätzlich eignen sich sowohl TG als auch TA für fast jeden Betrieb. Das Gesetz definiert als Grundlage zur Einrichtung einer Transfergesellschaft eine Betriebsänderung nach §111 BetrVG mit Abschluss eines Sozialplans. Auch reiner Personalabbau kann zur Erfüllung der betrieblichen Voraussetzung dienen. In Abhängigkeit der Betriebsgröße müssen zwischen 5% und 10% der Belegschaft von Arbeitslosigkeit bedroht sein, bei Betrieben unter 60 AN mind. 6 Mitarbeiter. Auch kleinere Betriebe ohne Betriebsrat können unter Beachtung der vorgenannten Schwellenwerte das Instrument der Transfergesellschaft nutzen. Die notwendigen Vereinbarungen zur Umsetzung der Transfergesellschaft werden in diesem Fall durch die sozialplanähnliche Vereinbarung und die Gesamtzusage erfüllt.
KD: Welche Vorteile hat die TG/TA für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Für Mitarbeiter:
- Vermeidung direkter Arbeitslosigkeit
- Materielle Absicherung (unter anderem durch eine Aufzahlung zum Bezug von Transferkurzarbeitergeld)
- Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit allen Leistungen
- Rückkehr nach Ruhendstellung ist während der Laufzeit der Transfergesellschaft möglich, z.B. wenn der AN einen Job annimmt und nach kurzer Zeit wieder kündigt
- Individuelle Betreuung, Beratung und Qualifizierung
- Zeitgewinn + keine Nachteile bei evtl. später eintretender Arbeitslosigkeit
- Potentiellen Arbeitgebern steht der Teilnehmer für Probearbeiten / Praktika kurzfristig zur Verfügung
Für Arbeitgeber:
- Sozialpartnerschaftliche Trennung von Mitarbeitern, führt zu positivem Image
- Absolute Planungssicherheit (Zeit & Kosten)
- Jederzeit flexibel in der Umsetzung
- Kündigungsfristen sind nicht relevant
- Klagerisiko durch den Abschluss eines Dreiseitigen Vertrags ist ausgeschlossen
- Förderung durch Transferkurzarbeitergeld (T-KuG)
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Schlagheck & Radtke Executive Consultants GmbH
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Mehr InformationenKD: Was genau passiert in der Transfergesellschaft, was man als „normaler“ Arbeitsloser nicht erlebt?
JH: Als wichtigsten Bestandteil muss man die Intensität der Beratung und des Coachings herausstellen. Die Beratungsfrequenz wird individuell vereinbart und auf die Bedürfnisse angepasst. Fähigkeiten und Ziele des Teilnehmers werden festgestellt. Das alles in einem mehrstufigen Prozess, der mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Profiling beginnt. Gemeinsam mit dem persönlichen Transferberater wird nach einer Stärken- und Schwächen-Analyse sowie einer Arbeitsmarktbetrachtung notwendiger Qualifizierungsbedarf definiert. Während der „klassische Arbeitslose“ verpflichtet ist, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen, kann der TG Teilnehmer in Ruhe mögliche neue Karrierewege überdenken. „Was kann ich, was möchte ich zukünftig und was bietet der Arbeitsmarkt – Welche Qualifizierungen sind dafür notwendig?“
KD: Nennen Sie doch mal ein Beispiel für erfolgreiche Transferarbeit?
JH: Aktuell haben wir folgendes Projekt: Einrichtung einer BeE (Betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit = TG) aufgrund einer Betriebsänderung mit Einstellung eines Produktionsbereichs. Betroffen sind insgesamt 70 Mitarbeiter aus Produktion, Entwicklung und Verwaltung. Eingetreten in die Transfergesellschaft sind 50 Personen - davon ein Teil rentennah. Bis auf wenige sind alle für 12 Monate in der Transfergesellschaft beschäftigt. Trotz der aktuellen Corona Pandemie konnten schon im ersten Halbjahr mehrere Teilnehmer vermittelt werden und insbesondere die Produktionsmitarbeitenden sind nach 7 Monaten fast alle vermittelt. Persönlich freut es mich, wenn am Ende der Transferzeit die Teilnehmer ihre persönlichen Ziele erreicht haben. Selbst wenn noch kein neues Beschäftigungsverhältnis eingegangen wurde, wird die eigene Situation oft als zufriedenstellend beurteilt, weil sie sich wertgeschätzt fühlen.
KD: Ist der Erfolg monetär bezifferbar?
JH: Die Einrichtung einer TG ist weitgehend kostenneutral für das Unternehmen darstellbar. Die Gewährung von T-KuG führt dazu, dass ein Monat Kündigungsfrist ungefähr 2 Monate Transferzeit ermöglicht. Auch unter Einbeziehung der vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen und Aufstockung des T-KuG besteht meist ein finanzieller Vorteil für den AG. Zudem entfällt das Prozessrisiko, da die Mitarbeiter durch Eintritt in die TG das alte Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufheben. In der TG nicht verbrauchte Mittel fließen an den AG zurück. Die Mitarbeiter haben den Vorteil, weiter am Arbeitsleben teilzunehmen und ihr Leben mit den gewohnten sozialen und monetären Rahmenbedingungen fortsetzen zu können. Das nutzt dem Arbeitgeber auch bei der Akzeptanz einer solchen Maßnahme. Gleichzeitig können sich die AN qualifizieren oder sogar beruflich völlig neu orientieren.
KD: Wie hat sich die Nachfrage nach dieser Dienstleistung entwickelt?
JH: Die Nachfrage nach Transferleistungen steigt aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation stark an. Der Arbeitsmarkt ist in Bewegung und eine Transfergesellschaft gibt mit ihren Möglichkeiten und vor allem dem Zeitgewinn gegenüber dem Gang in die Arbeitslosigkeit zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.
KD: Welcher Service wird heute besonders nachgefragt?
JH: Besonders die Begleitung des Trennungsprozesses von Mitarbeitern. Genauso gibt es die Erwartung der Arbeitgeber, die Vermittlung und damit die Zukunft von ehemaligen Mitarbeitern in qualifizierte Hände zu geben und ihnen Arbeitslosigkeit zu ersparen.
KD: Welche Rolle spielen TG gerade jetzt in der Pandemie?
JH: Ich denke, dass die Auswirkungen der Pandemie noch nicht vollständig sichtbar sind und in dieser Situation das Instrument TG als Mittel für eine möglichst sozialverträgliche Trennung von Mitarbeitern mehr denn je benötigt wird. Bis sich der Arbeitsmarkt wieder auf dem Vorkrisenniveau eingependelt hat, wird noch einige Zeit vergehen. In dieser Zeit und danach werden Unternehmen teilweise komplett neu qualifizierte Mitarbeiter benötigen. Die Weichen dafür werden heute gestellt. Genau darin liegen aktuell die Anforderungen an eine Transfergesellschaft. Transfer ist also auch eine Investition in die Zukunft der Unternehmen.
KD: Wir bedanken uns für das informative Gespräch. Bleiben Sie gesund!
Nachtrag: Mypegasus richtet im Auftrag des Unternehmens Transfergesellschaften ein und bietet umfassende Beratung hierfür an. Schlagheck + Radtke executive consultants unterstützt Unternehmen insbesondere im Bereich der Suche nach Fach - und Führungskräften, aber auch bei der Nachfolge - und Karriereplanung und der Durchführung von internen Assessements (auch digital). Auch das im Unternehmen verbleibende Humankapital soll nach einer Anpassungsphase optimal betreut und eingesetzt werden, um unerwünschte Abgänge von Leistungsträgern zu vermeiden.